Platzordnung

Disziplin, Rücksichtnahme, Mitarbeit und gegenseitige Unterstützung sind oberstes Gebot im Hundesport. Jeder wird verstehen, dass aber bestimmte Regeln unerlässlich sind. Aus diesem Grund nehmen Sie bitte diese Platzordnung zur Kenntnis und handeln entsprechend im Umgang mit allen Sportfreunden und ihren Hunden.

  1. Der Übungsplatz der SV-Ortsgruppe Geislingen steht allen Mitgliedern grundsätzlich zur Verfügung. SV Mitglieder anderer Ortsgruppen und Gäste dürfen nach Absprache mit dem Vorstand bzw. nur in Anwesenheit eines Übungsleiters/Ausbildungswartes den Platz betreten/benutzen. Mitglieder dürfen auch außerhalb der festgesetzten Übungsstunden den Übungsplatz benutzen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Ausbildung ihrer Hunde notwendig ist. Das Betreten der Plätze und der Aufenthalt auf dem gesamten Vereinsgelände erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Für Unfälle und entstandene Schäden ist der Verein nicht haftbar.
  2. Es dürfen keine Hunde mit in das Vereinsheim genommen werden! Ausnahmen sind Junghunde bis zu einem Alter von 6 Monaten.
  3. Jeder Hundeführer ist für alle Schäden rechtlich haftbar, die sein Hund auf dem Vereinsgelände verursacht. Aus diesem Grund muss für alle Hunde auf dem Vereinsgelände eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.
  4. Das Betreten des Übungsplatzes mit brennender Zigarette ist unerwünscht. Zigarettenkippen und sonstige Abfälle gehören in die vorhandenen Aschenbecher und Abfallbehälter – nicht auf den Boden!
  5. Den Hunden muss vor Betreten des Vereinsgeländes und vor Betreten des Übungsplatzes die Möglichkeit gegeben werden, sich zu lösen! Häufchen sind vom Hundeführer umgehend zu beseitigen.
  6. Der Hundeführer hat seinem Hund während des Trainings seine volle Aufmerksamkeit zu widmen. Die Vorgaben von Tierschutzgesetz (TierSchG) und Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) sind einzuhalten.
  7. Die Hundeführer, die am Übungsbetrieb teilnehmen, sollten nach Möglichkeit pünktlich zum Übungsbeginn eintreffen. Erfahrene Hundeführer arbeiten generell selbständig und eigenverantwortlich mit ihrem Hund, wenn gewünscht geben der/die Trainer Tipps und Hilfestellung. Um trotzdem eine gute Teamarbeit zu gewährleisten ist es erforderlich, dass die Hundeführer auch vor und nach ihrer eigenen Trainingseinheit für ihre Sportkameraden als Hilfe zur Verfügung stehen.
  8. Vereinseigene Geräte und Hilfsmittel (z.B. Apportierhölzer, Hürden, Verstecke..) sind mit der notwendigen Sorgfalt zu behandeln und am Ende des Übungsbetriebs gemeinsam aufzuräumen.
  9. Mit Aufnahme in den Verein erkennt jedes Mitglied diese Platzordnung an. Dies gilt auch für Besucher während des Platzaufenthaltes. Bei Verstößen gegen die Platzordnung behält sich die Vorstandschaft angemessene Maßnahmen vor.