Platzordnung

Disziplin, Rücksichtnahme, Mitarbeit und gegenseitige Unterstützung sind oberstes Gebot im Hundesport. Die Einhaltung bestimmter Regeln sind deshalb unbedingt erforderlich und unerlässlich. Die Einhaltung der nachfolgenden Platzordnung ist zwingend erforderlich um einen sicheren und respektvollen Umgang Miteinander zu gewährleisten.

  1. Auf dem gesamten Vereinsgelände der OG Geislingen sind die Vorgaben der aktuellsten Fassung des Tierschutzgesetzes (TierSchG §3) und der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) strikt einzuhalten.
  2. Der Übungsplatz der Ortsgruppe Geislingen steht grundsätzlich allen Mitgliedern zur Verfügung. SV Mitglieder anderer Ortsgruppen sowie Gäste und sonstige Personen dürfen nur nach Absprache mit dem Vorstand oder in Anwesenheit des OG-Ausbildungswartes den Platz für Trainingseinheiten benutzen. Ortsgruppen-Mitglieder dürfen auch außerhalb der festgesetzten Übungszeiten den Übungsplatz zu Trainingseinheiten benutzen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Ausbildung ihrer Hunde notwendig ist. Das Betreten und der Aufenthalt auf dem gesamten Vereinsgelände erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Für Unfälle und entstandene Schäden ist der Verein nicht haftbar.
  3. Den Anweisungen des Ausbildungswarts oder seiner Trainer ist Folge zu leisten! Erfahrene Hundeführer können, nach Rücksprache, auch selbständig und eigenverantwortlich mit ihrem Hund arbeiten. Die Planung, Einteilung und Durchführung der Trainingseinheiten erfolgt grundsätzlich nur in Abstimmung mit dem Ausbildungswart. Die Hundeführer, die am Übungsbetrieb teilnehmen, sollten nach Möglichkeit pünktlich zum Übungsbeginn eintreffen.
  4. Es dürfen keine Hunde mit in das Vereinsheim genommen werden! Ausnahmen sind Junghunde bis zu einem Alter von 6 Monaten und Hunde zu bestimmten Ausbildungszwecken z.B. Vorbereitung Wesensbeurteilung, Spürhunde etc.
  5. Auf dem gesamten Vereinsgelände gilt eine Leinenpflicht. Ausnahmen hiervon gibt es nur zu Ausbildungszwecken oder mit dem Einverständnis sämtlicher Anwesender. Jeder Hundeführer ist für alle Schäden rechtlich haftbar, die sein Hund auf dem Vereinsgelände verursacht. Für alle Hunde die am Trainingsbetrieb teilnehmen, ist eine Hundehaftpflichtversicherung dringend erforderlich und auf Verlangen nachzuweisen!
  6. Während der Trainingseinheiten mit dem Hund gilt ein Rauchverbot auf dem Übungsplatz! Das Betreten des Übungsplatzes unter Alkoholeinfluss ist unerwünscht.
  7. Bitte halten Sie Ihre Umwelt sauber! Alle Arten von Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter – nicht auf den Boden!
  8. Den Hunden muss vor Betreten des Vereinsgeländes die Möglichkeit gegeben werden, sich zu lösen! Häufchen und sonstige Hinterlassenschaften sind vom Hundeführer umgehend zu beseitigen.
  9. Vereinseigene Geräte und Hilfsmittel sind mit der notwendigen Sorgfalt zu behandeln und am Ende des Übungsbetriebs gemeinsam aufzuräumen.
  10. Mit Aufnahme in den Verein erkennt jedes Mitglied diese Platzordnung an. Dies gilt auch für Besucher während des Platzaufenthaltes. Bei Verstößen gegen die Platzordnung behält sich die Vorstandschaft entsprechende  Maßnahmen vor.